Neues Parkplatz Regime der Stadt Baden
Markierung und Beschilderung der Parkplatz-Zonen 4-8 in Baden ist irreführend !
In der Stadt Baden gilt seit dem 21 Dezember 2020 ein neues Parkplatzreglement.
Die Umsetzung dieses Reglements hat für viel Verwirrung gesorgt auch wegen der zögerlichen und chaotischen Umsetzung und fehlender Kommunikation seitens der Stadt Baden. Seit einiger Zeit wird das Reglement jetzt umgesetzt und es werden in den Parkzonen 4-8 auch Busen verteilt.
Die Markierung und Beschilderung der Parkplatz-Zonen 4-8 ist jedoch irreführend und sorgt für weitere Verunsicherung:
Gemäss Reglement ist das Parkieren in den Parkraumzonen 4 bis 8 nur an Werktagen zwischen 07:00 und 19:00 Uhr kostenpflichtig oder auf 4 Stunden begrenzt!
An Werktagen zwischen 19:00 und 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen müssen somit keine Parkgebühren bezahlen werden und die kostenlose Parkzeit ist nicht auf 4 Stunden beschränkt!
Die Signalisation und Markierung gibt jedoch keine Auskunft über diesen Umstand und ist irreführend!
In einer Stellungnahme schreibt die Stadtpolizei Baden:
Die Beschränkung der gebührenpflichtigen Zeit ist vor Ort nicht explizit erwähnt. Es besteht allerdings auch eine Pflicht seitens der Bevölkerung, sich zu informieren.
Dies bedeutet, dass Besucher der Quartiere vorgängig das Parkplatzreglement der Stadt Baden lesen müssen um sich entsprechend zu informieren.
Ich empfinde dieses Vorgehen als arrogant und anmassend. Anstatt die Parkzonen richtig zu beschriften, delegiert man die Verantwortung an die Bürgerinnen und Bürger, die gefälligst ein Reglement lesen sollen, bevor sie in einem Quartier ihr Auto parkieren. Der Umstand, das nach wie vor einzelne Bürgerinnen und Bürger keinen Zugang zum Internet haben und somit gar keine Möglichkeit besteht, sich zu orientieren, wird bewusst verdrängt.
Die Umsetzung dieses Reglements hat für viel Verwirrung gesorgt auch wegen der zögerlichen und chaotischen Umsetzung und fehlender Kommunikation seitens der Stadt Baden. Seit einiger Zeit wird das Reglement jetzt umgesetzt und es werden in den Parkzonen 4-8 auch Busen verteilt.
Die Markierung und Beschilderung der Parkplatz-Zonen 4-8 ist jedoch irreführend und sorgt für weitere Verunsicherung:
Was man Wissen muss:
Gemäss Reglement ist das Parkieren in den Parkraumzonen 4 bis 8 nur an Werktagen zwischen 07:00 und 19:00 Uhr kostenpflichtig oder auf 4 Stunden begrenzt!
An Werktagen zwischen 19:00 und 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen müssen somit keine Parkgebühren bezahlen werden und die kostenlose Parkzeit ist nicht auf 4 Stunden beschränkt!
Die Signalisation und Markierung gibt jedoch keine Auskunft über diesen Umstand und ist irreführend!
In einer Stellungnahme schreibt die Stadtpolizei Baden:
Die Beschränkung der gebührenpflichtigen Zeit ist vor Ort nicht explizit erwähnt. Es besteht allerdings auch eine Pflicht seitens der Bevölkerung, sich zu informieren.
Dies bedeutet, dass Besucher der Quartiere vorgängig das Parkplatzreglement der Stadt Baden lesen müssen um sich entsprechend zu informieren.
Ich empfinde dieses Vorgehen als arrogant und anmassend. Anstatt die Parkzonen richtig zu beschriften, delegiert man die Verantwortung an die Bürgerinnen und Bürger, die gefälligst ein Reglement lesen sollen, bevor sie in einem Quartier ihr Auto parkieren. Der Umstand, das nach wie vor einzelne Bürgerinnen und Bürger keinen Zugang zum Internet haben und somit gar keine Möglichkeit besteht, sich zu orientieren, wird bewusst verdrängt.
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Migros (2)
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Rahmenabkommen (1)
Ransomware (1)
Steuern (1)
Swisscom (1)
Wahlkampf (1)
Werbung (2)
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